FINIG – Finanzinstitutsgesetz

Ombudsstelle und Kundenbeschwerden (Art. 16 FINIG)

Neu sind Finanzintermediäre verpflichtet sich zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten in einem Vermittlungsverfahren einer Ombudsstelle anzuschliessen. Für Kunden ist dieses Verfahren grundsätzlich kostenlos und soll die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung veranlassen, ohne ein offizielles Gerichtsverfahren einzuleiten und die Angelegenheit an kostspielige Gerichte zu tragen. Diese Schlichtungsstelle muss unbürokratisch, fair, rasch und unparteiisch sein.

Unsere Ombudsstelle lautet:
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
info@finos.ch
+41 44 552 08 00

FINMA-Lizenz als unabhängiger Vermögensverwalter (Art. 5 Abs. 1 FINIG)

Die CORUM Vermögensverwaltung AG verfügt über die Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als unabhängiger Vermögensverwalter im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FINIG. Die Bewilligung wurde am 05.12.2024 erteilt. Die laufende Aufsicht erfolgt durch die Aufsichtsorganisation «AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht» (gemäss FINIG/FINIV).

CORUM