FINIG – Finanzinstitutsgesetz

Ombudsstelle und Kundenbeschwerden (Art. 16 FINIG)

Neu sind Finanzintermediäre verpflichtet sich zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten in einem Vermittlungsverfahren einer Ombudsstelle anzuschliessen. Für Kunden ist dieses Verfahren grundsätzlich kostenlos und soll die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung veranlassen, ohne ein offizielles Gerichtsverfahren einzuleiten und die Angelegenheit an kostspielige Gerichte zu tragen. Diese Schlichtungsstelle muss unbürokratisch, fair, rasch und unparteiisch sein.

Unsere Ombudsstelle lautet:
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
CH-8001 Zürich
info@finos.ch
+41 44 552 08 00

FINMA-Lizenz als unabhängiger Vermögensverwalter (Art. 5 Abs. 1 FINIG)

Die CORUM ist im Bewilligungsverfahren, um die Lizenz zum unabhängigen Vermögensverwalter gem. Art. 5 Abs. 1 FINIG i.v.m. Art. 74 Abs 2 FINIG zu erhalten.

Fristgerecht haben wir die entsprechenden Anträge bei der FINMA eingereicht und im Gegenzug die Eingangsbestätigung erhalten.

Derzeit prüft die FINMA unser Bewilligungsantrag. Während dieser Prüfungsphase darf die CORUM ihre Geschäftstätigkeit fortführen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

Stand: Dezember 2022

CORUM